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Mit einem Selfie bewerben? Auf jeden Fall! - Teil 4

Mit einem Selfie bewerben? Auf jeden Fall!

 

Bewerbungsratgeber: Zeugnisse

 

Die nächste Etappe unserer Bewerbungs-Guidetour beschäftigt sich mit einem Thema, von dem man zunächst glaubt, dass es dazu nicht viel allzu sagen gibt: den Zeugnissen. Entweder hat man sie oder man hat sie nicht, könnte man meinen. Dennoch tauchen auch hierbei immer wieder berechtigte Fragen und Unsicherheiten auf. Petra Schreiber, ehemalige HR-Managerin und erfahrene Karriere- und Image-Coach ist ihnen zusammen mit ihrer Mitarbeiterin Bettina Breese nachgegangen.

 

B. B.: So, jetzt habe ich doch schon ordentlich Motivation und Orientierung bekommen, um mich an mein Bewerbungsschreiben und den Lebenslauf ‘ranzuwagen. Das ist schon mal mehr als die halbe Miete. Beim Thema Zeugnisse kann man ja wohl eigentlich gar nicht viel falsch machen: also, einfach kopieren und rein in die Tüte, oder? Hm, oder vielleicht vorher doch mal nachdenken, was man weglassen kann. Ein überflüssiger Papierberg stimmt ja eher ungnädig. Natürlich muss ich nicht bis zur Grundschule zurückgehen, aber wie ist es z. B. mit dem Schulabschluss, z. B. Abitur-Zeugnis? Eigentlich ein Grundpfeiler bei Berufseinsteigern. Aber muss ich das Abi mein ganzes Berufsleben lang vorweisen? Ich meine, die fünf jämmerlichen Punkte von damals in Mathe muss ja nicht jeder sehen, wenn ich mittlerweile schon längst im 6. Semester Germanistik studiere und mich um ein Praktikum bei einem Verlag bewerbe, oder doch? Spätestens wenn ich einen Studienabschluss in der Tasche habe, kann ich aber doch ganz gewiss das Abi vergessen – es sei denn, ich möchte mit meinen mega guten Noten von damals noch mal richtig auf den Putz hauen. Oder wirkt das albern?

 

P. S.: Grundsätzlich gehören in eine Bewerbung und zu den Stationen im Lebenslauf auch die entsprechenden Zeugnisse dazu. Tatsächlich interessant sind bei Schulzeugnissen immer die letzten bzw. Abschlusszeugnisse. Wurde anschließend ein Studium abgeschlossen, braucht man das Abitur-Zeugnis nicht mehr beizufügen, das kann, wenn gewünscht, nachgereicht werden.

 

B. B.: Am wichtigsten sind ja sicher die Arbeitszeugnisse: Wenn ich bereits auf zahlreiche diverse Arbeitsstellen zurückblicken kann, ist ja auch immer fraglich, wie es interpretiert wird: entweder „Super, der/die hat schon viel Erfahrung gesammelt“ oder „Aha, der/die hat wohl überall Probleme gehabt“. Reichen in solchen Fällen vielleicht die Zeugnisse der letzten, sagen wir mal, 5 Jahre oder 3 bis 4 Arbeitsstellen?

 

P. S.: Nein, hier interessieren mich als Arbeitgeber tatsächlich alle Zeugnisse, dann kann ich mir ein umfassendes Bild machen. D.h. zu prüfen ob die Beurteilungen sich z.B. durchgängig im gleichen Niveau aufhalten, gibt es Ausreiser, welche Beendigungsgründe, Aufgabenstellungen,…. Zeugnisse im Zusammenhang mit dem Lebenslauf sind interessant und bieten „Futter für Fragestellungen“. Zeugnisse und wie sie ausgestellt sind, sagen allerdings auch einiges über den Arbeitgeber aus, auch das sollte man sich als Interviewer/Personaler genau ansehen. Fehlen Zeugnisse wird eher vermutet, dass es dafür Gründe gibt 😉 und es wird vermuten, dass es ggfs. Probleme gab und etwas vertuscht werden soll. Inwiefern der Bewerber Erfahrung gesammelt hat und warum es viele Wechsel gab (das muss nichts Negatives sein), geben möglicherweise die Aussagen in den Zeugnissen her. Liegt nichts bei und ich kann mir kein Bild machen, tauchen jedoch einige Fragen zum Werdegang des Bewerbers auf, wird der Bewerber uninteressant, denn ich werde ihn nicht einladen, um es zu erfahren, das kostet zu viel Zeit und Geld, wenn ich genug andere aussagekräftige Bewerbungen vorliegen habe.

 

Hier muss ich jetzt tatsächlich mal Eigenwerbung mit einbauen: Wir prüfen in unseren Beratungen und Coachings immer Ihren Werdegang und die Zeugnisse und sagen Ihnen auch genau, welche Informationen, dem Arbeitgeber schon mitgegeben werden sollten, damit die Fragen auf der anderen Seite erst gar nicht auftauchen. Das macht gerade bei Werdegängen mit vielen Wechseln Sinn, denn, und das habe ich in meinen vielen Jahren der Personal- und Karrierearbeit gelernt: Es gibt unglaublich viele Bewerber, die interessant sind, das aber aus den Unterlagen und Lebensläufen in keiner Weise hervorgeht, weil Bewerber das selbst so gar nicht erkennen bzw. sich da oft schlechter beurteilen als es tatsächlich ist. Das schauen wir uns an und helfen Ihnen weiter!

 

B. B.: Ein Zeugnis nach abgebrochener Lehrausbildung ist ja auch nicht immer der Burner. Wenn es für die angestrebte neue Ausbildungsstelle unwichtig ist, kann ich es wohl einfach weglassen, oder doch nicht? Sieht ja irgendwie aus, als wüsste ich nicht, was ich will … es reicht vielleicht ja, wenn ich im Lebenslauf zu der entsprechenden Ausbildungszeit etwas angebe, wie „Abbruch aufgrund beruflicher Neuorientierung“?

 

P. S.: Manche Menschen wissen auch tatsächlich nicht was sie wollen bzw. stellen erst später fest, dass das bisherige nicht das Richtige war und in welche Rcihtung es nun gehen soll. Das ist auch legitim, ebenso wie etwas Neues zu beginnen. Warum damit hinter den Berg halten und nicht offen damit umgehen? Das Zeugnis gehört dazu und dazu kann der Bewerber ja auch einen Vermerk machen bzw. das im Anschreiben schon mitaufnehmen,“ dass es nicht das Richtige war und das Herz für etwas anderes schlägt“.

 

B. B.: Dumm ist es nur, wenn der Grund für den Abbruch nicht die Wahl eines unpassenden Ausbildungsberufs war, sondern zwischenmenschliche Probleme, die nicht zu beseitigen sind oder ich empfinde die Ausbildung als mangelhaft. Ich möchte nicht den Ausbildungsberuf wechseln, sondern lediglich die Ausbildungsstätte. Ein ungünstiges Zeugnis wäre jetzt allerdings eine schlechte Grundlage für erneute Bewerbungen. Dann vielleicht besser den verkorksten Ausbildungsbeginn verheimlichen und „ausbildungssuchend“ angeben? Habe ich als „kleiner Azubi“ im ersten Lehrjahr überhaupt Einfluss darauf, was im Zeugnis steht?

 

P. S.: Eines vorweg: ein Zeugnis sollte immer „KLAR“ und „WAHR“ formuliert sein!

 

Oberster Grundsatz der Zeugniserstellung ist die “Wahrheitspflicht”. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Leistung des Arbeitnehmers möglichst realitätsnah zu bewerten. Das heißt, der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer nicht besser oder schlechter darstellen als er wirklich war oder ist. Dies folgt einfach aus der Funktion eines Zeugnisses als Informationsquelle für die Personalauswahl. Der Arbeitnehmer selbst als auch der (künftige) Arbeitgeber muss sich ein Bild von den Qualitäten des Arbeitnehmers machen können. Das Zeugnis muss für den Arbeitnehmer verständlich und seine Aussage auch für Dritte klar erkenntlich sein. Das Zeugnis muss auch die Unterschiede zwischen den verschiedenen Arbeitnehmern wiedergeben (der sog. “Individualitätsgrundsatz”). Würden alle Arbeitnehmer gleich beurteilt werden, verlöre das Zeugnis ja seine Aussagekraft. Und es gibt auch nichts schöneres, wenn ein Zeugnis auch individuell gestaltet und formuliert wird.

 

Jetzt gibt es aber auch noch die “Wohlwollenspflicht” und hier könnte es oder kommt es auch oft zu einer Kollision mit der Wahrheitspflicht. Der Arbeitgeber hat nämlich auch eine Fürsorgepflicht dem Arbeitnehmer gegenüber zu beachten. Das gilt auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Bundesgerichtshof hat es so ausgedrückt: Der Arbeitgeber muss das Zeugnis mit “verständigem Wohlwollen” ausstellen, um dem Arbeitnehmer das weitere Fortkommen auf dem Arbeitsmarkt nicht unnötig zu erschweren. Damit kollidiert die “Wohlwollenspflicht” oft mit der “Wahrheitspflicht” und daraus haben sich dann in der Praxis verschiedene Zeugnistechniken und Formulierungen (“Zeugnissprache”) entwickelt, um beiden Pflichten gerecht zu werden.

 

Arbeitnehmer und Arbeitgeber tun immer gut daran, im Vorfeld über das Zeugnis zu sprechen, jedoch ist es die Aufgabe des Arbeitgebers, das Zeugnis WAHR und WOHLWOLLEND zu formulieren und ein guter und verständiger Arbeitgeber macht das auch. Hier muss auch mal ganz klar an die Adresse der Arbeitgeber gehen: Emotionen raus! Wenn, ich mich über einen Arbeitnehmer geärgert habe, dann ziehe ich einen vernünftigen Schlussstrich und gehe nicht noch in ein Verfahren und verschwende Zeit und Geld mit ständigem Ändern des Zeugnisses. Da sollte jeder Arbeitgeber wirklich Profi sein!

 

B. B.: Wenn wir schon beim Thema sind: Welchen Einfluss habe ich denn überhaupt als erfahrene Fach- und Führungskraft auf den Inhalt meines Arbeitszeugnisses? Was kann ich ggfs. mit Rechtsbeistand nachträglich ändern lassen?

 

P.S.: Wie schon erwähnt, ist es immer sinnvoll mit dem Arbeitgeber das Gespräch zu suchen. Möglicherweise hat er versehentlich und ohne böse Absicht eine schlechte Formulierung gewählt. Sinnvoll kann es sein, dem Arbeitgeber einen eigenen Zeugnisentwurf vorzulegen. Manche Arbeitgeber sind dafür dankbar, wenn ihnen Arbeit abgenommen wird und übernehmen oft auch die vorgeschlagenen Formulierungen.

 

Sie sollten jedoch ebenso bedenken, dass auch Sie sich über die Bewertungen im Zeugnis irren können. Ist es nicht möglich sich mit Ihrem Arbeitgeber vernünftig zu verständigen, bleibt meist nur noch der Weg über einen Anwalt und/oder zum Arbeitsgericht.

 

B. B.: Ich kann tatsächlich einen Entwurf meines eigenen Arbeitszeugnisses vorlegen? Krass! Ich denke aber, das erscheint den meisten zu schwierig – gerade auch wegen des „Zeugnislateins“ - und sie hoffen einfach, dass was Gutes ‘rüberkommt.

 

P. S.: Ja das ist möglich, hier ist allerdings auch Vorsicht geboten. Ich habe schon viele Zeugnisse gesehen, die Arbeitnehmer selbst erstellt haben und die sich damit nichts Gutes getan haben und der Arbeitgeber hat ganz bewusst oder sogar unbewusst die Formulierungen übernommen. In einem Fall war das sogar dreimal hintereinander, immer die gleichen Formulierungen und Rechtschreibfehler, das fällt dann natürlich auch auf. Wichtige Aussagen u.a. zum Führungsverhalten fehlten hier gänzlich und spiegelten damit ein negatives Bild über den Klienten als Führungskraft rüber, was ihm gar nicht bewusst war.

 

ZEUGNISSE SCHREIBEN UND ZU FORMULIEREN IST EINE KUNST und sehr zeitintensiv, wenn es gut sein soll. Und das sollte es! Und, natürlich sind hier auch arbeitsrechtliche Aspkete immer mit zu berücksichtigen. Einfach spannend :-)

 

Viele Arbeitgeber tun sich damit sehr schwer und bauen auf Zeugnisgeneratoren. Damit geht natürlich jegliche Individualität verloren und diese Zeugnisse lesen sich auch recht holprig, eine individuelle Note könnte man allerdings noch mit einbringen. Als erfahrener Personaler erkenne ich sofort, wie fit ein Arbeitgeber im Zeugnisschreiben ist. Deswegen ist es im Bewerbungsprozess für den Interviewer immer interessant sich die Vorarbeitgeber anzuschauen und beim Lesen und Werten der Zeugnisse zu berücksichtigen, dass hier möglicherweise jemand am Werk war, der nicht geübt ist, gerade in kleineren Betrieben oder bei bestimmten Branchen, muss man dann auch mal ein Auge zudrücken 😉. Bedeutet für das Interview, dass ich gewissen Dingen noch mal nachgehen werde.

 

Zeugnisschreiben war und ist für mich etwas sehr Wichtiges, macht mir Freude und ich lege Wert auf Individualität und Persönlichkeit, das zeichnet auch den Arbeitgeber aus 😊. Aus diesem Grunde erstellen wir sowohl im Auftrag für Arbeitgeber wie auch Klienten Zeugnisse.

 

B. B.: Gibt es Fristen, die der Arbeitgeber zur Fertigstellung des Arbeitszeugnisses einhalten muss?

 

P. S.: Ein guter Arbeitgeber weiß, dass Arbeitnehmer ein Recht auf ein Zeugnis haben und, dass dieses unverzüglich bzw. bis zur Beendigung oder kurz darauf fertiggestellt und ausgehändigt werden soll.

 

Sollte Ihnen Ihr Zeugnis nicht unverzüglich ausgehändigt werden, fragen Sie nach oder machen es gar schriftlich geltend. Zeugnisansprüche unterliegen der allgemeinen Verjährungsfrist (§195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)), die drei Jahre beträgt. Es ist empfehlenswert, den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis möglichst schnell geltend zu machen, denn die Voraussetzung für das Ausstellen eines Zeugnisses ist, dass der Arbeitgeber dies überhaupt noch tun kann, d. h. er sich auch noch an die Leistungen des Arbeitnehmers erinnern kann und die Unterlagen, aus denen das hervorgeht, noch existieren. Diesen Fall habe ich auch gerade, mein Klient ist noch nicht lange aus dem Unternehmen ausgeschieden, das Zeugnis alles andere als professionell, jetzt gilt es das nochmal anpassen zu lassen, jedoch im Rahmen der Restrukturierungen sind die Verantwortlichen Vorgesetzten auch schon ausgeschieden. Also dranbleiben am Zeugnis, mit Beschäftigungsende hat das in Ihren Händen zu sein.

 

B. B.: Ich frage mich, wie ich es mit meinen Fort- und Weiterbildungszeugnissen am geschicktesten mache. Manchmal sind sie ja nicht unbedingt für die angestrebte Stelle relevant, dann könnte ich sie ja auch weglassen. Andererseits könnte es ja auch nicht schlecht sein, wenn man anhand der Fortbildungen erkennen kann, wie vielseitig ich bin.

 

P. S.: Bitte nicht alle Zeugnisse oder Zertifikate über Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen beifügen. Das ist oft grauselig und erstmal zweitrangig. Der Arbeitgeber wird den Bewerber wissen lassen, wenn er Einsicht in bestimmte Unterlagen haben möchte. Unterlagen, die für die Stelle/Position wirklich relevant sind, gehören mit dazu, alle anderen Maßnahmen sind im Lebenslauf aufgeführt und da kann der Vermerk („Zeugnis/Zertifikat liegt vor)) aufgeführt sein.

 

B. B.: Ich möchte mich bewerben, warte aber noch auf das Zeugnis meines letzten Arbeitgebers. Wie und wo soll ich das erwähnen: im Anschreiben, Lebenslauf …

 

P. S.: Das würde ich in einem Satz im Anschreiben erwähnen, wenn ich tatsächlich schon aus dem vorherigen Unternehmen ausgeschieden bin:

 

„Das Zeugnis meines letzten Arbeitgebers liegt noch nicht vor, ich reiche es Ihnen umgehend nach.“

 

Und was an dieser Stelle in 14 Tagen „nachgereicht“ wird, ist auch wiederum von großer Bedeutung für einen erfolgreichen Auftritt, denn wie es so schön und treffend heißt, gibt es für den ersten Eindruck keine zweite Chance. Nächstes Mal geht es um die Optik: Layout, Design und vor allem einen Punkt, den manche nur mit spitzen Fingern anfassen: das Bewerbungsfoto.

 

Haben Sie noch eine Frage oder möchten Sie Ihre Meinung oder Erfahrung mit uns teilen? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an bewerbung@step-and-talk.de oder geben Sie einfach Ihr Feedback hier oder auf Facebook ab, Ihr Beitrag ist willkommen: FB Step and Talk.

 

 Bettina Breese         und     Petra Schreiber

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Petra Schreiber hat sich verpflichtet, nach den ethischen Richtlinien und im Sinne des Berufskodex für die Weiterbildung des Forum Werteorientierung in der Weiterbildung e. V. zu handeln und bin dadurch berechtigt, das Siegel "Qualität - Transparenz - Integrität" zu führen.